Ärztliche Zuweisung
Erfahrene Ärzte verordnen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie!
Ernährungsberatung von Gesunden, z. B. zur Erreichung eines gesunden Körpergewichtes, kann von Ärzten durch eine einfache Zuweisung (Material für Sie: Zuweisung) verordnet werden. Im Rahmen des § 20 SGB bezuschussen die Kassen bis zu 5 Termine Einzelberatung, bei zertifizierten Kursangeboten bis zu 12 Termine!
Wir empfehlen Ernährungstherapie als sinnvolle Maßnahme zur Behandlung von Erkrankten (Zuweisung nach § 43 SGB).
Sowohl beim metabolischen Syndrom als auch bei Allergien, Unverträglichkeiten, Rheumatischen Erkankungen oder Schmerzen sowie nach Operationen oder bei Ess-Störungen kann Ernährungstherapie Symptome lindern.
Unsere Beratungsinhalte unterliegen der Schweigepflicht, nach Absprache können Klienten uns hiervon zur Kooperation mit ihrem behandelnden Arzt entbinden - ein kompetentes interdisziplinäres Team mit Erfolgsgarantie!
Die Beratung erfolgt nach den aktuellen, wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen der Ernährungsmedizin, Ernährungswissenschaft und Diätetik (mehr Informationen erhalten Sie unter: www.bdem.de, www.dge.de, www.vdoe.de oder www.debinet.de).
Eine Vorlage für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung finden sie unter "unser Service" → "Beratungsunterlagen" oder direkt unter folgendem Link: 24ae6a2912cf4710fc005834317caa41.pdf (praxis-esszeit.de)